Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Angebote. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Aufträge. Erteilte Aufträge sind für uns erst verbindlich nach schriftlicher Betätigung oder Rechnungserteilung.
3. Lieferung. Die Lieferung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ab Betrieb Laichingen-Machtolsheim. Die Angabe der Lieferzeit ist stets unverbindlich, wird aber nach Möglichkeit eingehalten. Ersatzansprüche oder Rücktritt vom Kaufvertrag wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
4. Zahlung. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Bei Barzahlung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Warenbetrag. Die Hergabe von Schecks oder Wechseln gilt nicht als Zahlung, sondern erst deren Einlösung. Entstehende Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
5. Leergut. Flaschen, Kisten und Paletten bleiben unser unveräußerliches Eigentum, sie sind auch bei Pfandhinterlegung nur geliehen. Das Leergut ist innerhalb 3 Monaten frachtfrei an uns zurückzugeben. Jede Leergutrücknahme erfolgt vorbehaltlich unserer Abrechnung. Für die Feststellung der Art und Menge des zurückgegebenen Leergutes und für dessen Gutschrift ist die Zählung in unserem Betrieb maßgebend.
6. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt gelten als vereinbart. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, im Falle des Weiterverkaufs gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware,
d. h. er wird unser Eigentum. Beim Weiterverkauf ohne Barzahlung gilt die gegen den Dritten entstehende Kaufpreisforderung mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten. – Die unter diesen Vorbehalten gelieferte Ware darf durch den Käufer weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
7. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Laichingen-Machtolsheim. Gerichtsstand ist Ulm (Donau).
8. Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach der Lieferung berücksichtigt werden.
9. Rücktrittsrecht. Wird uns nach Zustandekommen des Vertrags eine Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden bekannt oder erhalten wir darüber eine ungünstige Auskunft, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
10. Mit der Auftragserteilung gelten die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als vereinbart und anerkannt.
11. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung.
Burkhardt Fruchtsäfte GmbH + Co KG, 89150 Laichingen
2. Aufträge. Erteilte Aufträge sind für uns erst verbindlich nach schriftlicher Betätigung oder Rechnungserteilung.
3. Lieferung. Die Lieferung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ab Betrieb Laichingen-Machtolsheim. Die Angabe der Lieferzeit ist stets unverbindlich, wird aber nach Möglichkeit eingehalten. Ersatzansprüche oder Rücktritt vom Kaufvertrag wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
4. Zahlung. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Bei Barzahlung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto vom Warenbetrag. Die Hergabe von Schecks oder Wechseln gilt nicht als Zahlung, sondern erst deren Einlösung. Entstehende Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
5. Leergut. Flaschen, Kisten und Paletten bleiben unser unveräußerliches Eigentum, sie sind auch bei Pfandhinterlegung nur geliehen. Das Leergut ist innerhalb 3 Monaten frachtfrei an uns zurückzugeben. Jede Leergutrücknahme erfolgt vorbehaltlich unserer Abrechnung. Für die Feststellung der Art und Menge des zurückgegebenen Leergutes und für dessen Gutschrift ist die Zählung in unserem Betrieb maßgebend.
6. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt gelten als vereinbart. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, im Falle des Weiterverkaufs gegen Barzahlung tritt der Erlös unmittelbar an die Stelle der Ware,
d. h. er wird unser Eigentum. Beim Weiterverkauf ohne Barzahlung gilt die gegen den Dritten entstehende Kaufpreisforderung mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten. – Die unter diesen Vorbehalten gelieferte Ware darf durch den Käufer weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
7. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Laichingen-Machtolsheim. Gerichtsstand ist Ulm (Donau).
8. Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach der Lieferung berücksichtigt werden.
9. Rücktrittsrecht. Wird uns nach Zustandekommen des Vertrags eine Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden bekannt oder erhalten wir darüber eine ungünstige Auskunft, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
10. Mit der Auftragserteilung gelten die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als vereinbart und anerkannt.
11. Abweichungen von diesen Bedingungen gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung.
Burkhardt Fruchtsäfte GmbH + Co KG, 89150 Laichingen